Waldbaden Winterthur ist in der Konzipierung, Organisation und Durchführung von Kursen, Seminaren und Workshops im Bereich Gesundheitsförderung und achtsamkeitsbasiertem Stressmanagement in der Natur und im Wald (Shinrin-Yoku, Waldbaden, und Forest Therapy Angebote) sowie auch im Anbieten von Shinrin-Yoku-Angeboten im Einzelsetting im privaten und beruflichen Umfeld tätig.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Waldbaden Winterthur (nachfolgend Anbieterin) und Teilnehmer*innen (nachfolgend Privatkund*in) oder geschäftlichen Auftraggebern (nachfolgend Geschäftskund*in) geschlossen werden. Diese AGB sind Bestandteil jeder Offerte der Anbieterin. Mit der Annahme einer Offerte akzeptiert der*die Kund*in diese AGB. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der AGB. Allfällige Änderungen der AGB im Einzelfall bedürfen der Schriftform.
Privatkund*innen:
Die Anmeldung zu einem Kurs, Seminar, Lehrgang etc. ist jederzeit möglich. Die Anmeldung ist für den*die Kund*in verbindlich. Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch Privatkund*innen direkt bei der Anbieterin.
Nach Eingang der Anmeldung versendet die Anbieterin eine Anmeldebestätigung. Mit dem Versand der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und es wird für Privatkund*innen ein Platz verbindlich reserviert.
Kurse, Seminare, Workshops haben in der Regel eine Mindestteilnehmer*innenzahl und eine maximale Teilnehmer*innenzahl, welche auf der Website der Anbieterin kommuniziert werden. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmer*innenzahl am Stichtag erreicht wird.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, jedoch unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung. Bei ungenügenden Anmeldungen wird der der Kurs in der Regel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Benachrichtigung über eine Verschiebung des Kurses erfolgt spätestens 10 Kalendertage vor Kursbeginn. Findet der Kurs nicht statt, wird nach Wahl der Kund*innen eine Umbuchung vorgenommen oder das bereits bezahlte Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet.
Geschäftskund*innen:
Die Anbieterin erstellt für Geschäftskund*innen individuell ausgearbeitete Offerten, basierend auf der konkreten Anfrage des potentiellen Geschäftskund*innen und basierend auf den aktuell geltenden Honorar-Ansätzen der Anbieterin. Vorgelegte Offerten behalten ihre Gültigkeit, wenn nicht ausdrücklich auf der Offerte anders vermerkt, für 20 Kalendertage. Sämtliche in der Offerte aufgeführten Leistungen sind bindend und integraler Bestandteil des Angebots. Die Auftragserteilung durch Geschäftskund*innen erfolgt durch die Unterzeichnung der vorgelegten Offerte durch den Geschäftskund*innen.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt das Teilnehmer*innenmanagement durch die Geschäftskund*innen selber; anderslautende Vereinbarungen müssen im Vertrag vermerkt sein. Auch die Teilnehmer*innenzahlen werden, immer in Absprache mit der Anbieterin, durch die Geschäftskund*innen festgelegt.
Privatkund*innen:
Die von Anbieterin publizierte Teilnahmegebühr für ein Angebot (Kurs, Workshop, Seminar etc.) versteht sich inklusive der MWST und enthält die in der Ausschreibung genannten Leistungen. Nie inbegriffen in den Teilnahmegebühren sind die Reisekosten der Teilnehmer*innen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten oder Seminarpauschalen der Teilnehmer*innen.
Geschäftskund*innen:
Das Entgelt für Geschäftskund*innen bemisst sich nach der individuell ausgearbeiteten Offerte der Anbieterin.
Privatkund*innen:
Schnupperkurse und Workshops: Bei Schnupperkursen und Angeboten welche maximal 1 Tag dauern, werden die Kursgebühren mit der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin fällig und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und der Rechnung, bzw. bei kurzfristigen Einschreibungen (kurzfristig heisst höchstens 10 Tage vor Kursbeginn), sofort, bzw. mindestens 3 Tage vor dem Kursdatum auf das von der Anbieterin angegebene Konto einzuzahlen.
Weiterbildungen, Ausbildungen, mehrtägige Kurse: Bei Weiter- und Ausbildungen oder mehrtägigen Kursen verpflichtet sich der Privatkunde, mit der schriftlichen Anmeldung 100% der totalen Teilnahmegebühren spätestens 30 Tage nach Erhalt der Einschreibebestätigung und Kursrechnung auf das von der Anbieterin bekanntgegebene Konto zu tätigen.
Bei kurzfristigen Anmeldungen für mehrtägige Veranstaltungen ist die volle Kursgebühr nach Erhalt der Anmeldebestätigung sofort, bzw. innerhalb von höchstens 5 Werktagen auf das Konto der Anbieterin zu überweisen.
Generell gilt: Die volle Kursgebühr muss bei allen Angeboten VOR Kursbeginn auf dem Konto der Anbieterin eingegangen und auf dem Firmenkonto ersichtlich sein.
Allgemeines: Barzahlung ist nur bei Schnupperkursen und nur nach Absprache mit der Anbieterin in Ausnahmefällen möglich.
Ratenzahlung (nur bei Aus- und Weiterbildungen) sind in Ausnahmefällen gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 möglich, müssen jedoch vorgängig abgesprochen und vereinbart sein.
Werden die obgenannten Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Veranstaltungsplatz durch die Anbieterin weitergegeben werden.
Generell gilt: Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Das Nichterscheinen (unabhängig vom Grund) an einem Kurs oder Ausbildungsgang entbindet nicht vom Bezahlen des geschuldeten Kursbetrages.
Geschäftskund*innen:
Aufträge von Geschäftskund*innen werden in der Regel nach Durchführung des Anlasses in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Geschäftskund*innen innert 10 Tagen nach Erhalt und ohne Abzüge auf das von der Anbieterin kommunizierte Konto zu begleichen.
Bei Erstkund*innen darf die Anbieterin nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in der Höhe von maximal 30% des vereinbarten Honorars erheben.
Privatkund*innen:
Schriftliche Kursanmeldungen sind verbindlich. Eine Abmeldung aus einem Kurs ist nicht nur mit administrativem Aufwand verbunden, sondern der Seminarplatz wurde reserviert und kann u.U. nicht weiter besetzt werden. Stornierungen resp. Abmeldungen von einer gebuchten Veranstaltung müssen immer schriftlich (per E-Mail oder auf dem Postweg) und innerhalb der unten aufgeführten Frist erfolgen.
Die Teilnahme an einem anderen Kurs der Anbieterin, bzw. die Teilnahme einer Ersatzperson ist nur mit Einverständnis der Anbieterin und nur gegen eine Umschreibegebühr von CHF 100.00 möglich. Sofern nichts anders angegeben, gelten bei Stornierung durch den Teilnehmer folgende Annullationsgebühren:
Bei einmaligen Schnupperkursen und Halbtageskursen im Outdoor Bereich:
Bei Rücktritt von mehr als 5 Werktagen vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten.
Bei Rücktritt ab 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Bei Tageskursen:
Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor der Veranstaltung: CHF 40.00 Aufwandpauschale
Bei Rücktritt von 30 bis 15 Kalendertagen vor der Veranstaltung: 50% der Kurskosten
Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen: Die volle Kursgebühr ist fällig.
Bei Veranstaltungen von mehr als 2 Tagen:
Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 100.00 bei Kurskosten von weniger als CHF 800.00 und von CHF 200.00 bei Kurskosten von mehr als CHF 800.00 verrechnet.
Bei Rücktritt zwischen 30 und 15 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: Es wird 50% der Teilnahmegebühr fällig.
Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
Geschäftskund*innen:
Bei Stornierung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen durch den Geschäftskund*innen gelten folgende Bedingungen:
Bei Rücktritt von mehr als 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn:
Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 350.00 fällig. Weiter gilt: Allenfalls bereits geleistete Aufwände – z.B. Sitzungen, Rekognoszierung vor Ort, Konzeptentwicklung etc. und die damit entstandenen Spesen werden gemäss effektivem Aufwand und den geltenden Stunden-Honoraransätzen der Anbieterin vollumfänglich in Rechnung gestellt und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Bei Rücktritt zwischen 30 und 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages fällig.
Bei Rücktritt von weniger als 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle vertraglich vereinbarte Auftragssumme fällig.
Allgemeines:
Die Anbieterin behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Kurse, Retreats und Workshops zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen und in Ausnahmefällen den Durchführungsort zu ändern.
Fällt eine Kursleitung kurzfristig aus, kann das Ausbildungsprogramm zeitlich umgestellt oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.
Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl:
Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Anbieterin den Kurs oder die Veranstaltung wie folgt absagen, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben:
Bis 31 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn (bei Veranstaltungen von mehr als 3 Tagen)
Bis 10 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn der Tagesveranstaltungen
Im Fall einer Absage einer Veranstaltung / eines Kurses können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an ersatzweise angebotenen Terminen und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
Absage aus anderen Gründen:
Ein Kurs / eine Veranstaltung kann jederzeit infolge von spezifischen Wetterkonditionen im Wald, höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Durchführung verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren.
Bei Ausfall auf Grund von Erkrankung/Unfall eines Kursleiters/Referenten behält sich die Anbieterin vor, die Veranstaltung örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Kursleiter/Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.
Im Fall einer örtlichen oder zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
Keine weitergehenden Ansprüche:
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (insbesondere Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen gelten für Privat- und Geschäftskund*innen gleichermassen.
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer*innen. Jede*r Teilnehmer*in muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung ist für Aus- und Weiterbildungen empfehlenswert.
Die Anbieterin haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn oder für Handlungen ihrer Hilfspersonen.
Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für private Gegenstände oder Wertsachen, welche die Teilnehmer an die Veranstaltungen mitbringen. Ein Grossteil der Veranstaltungen findet im Wald statt; die Teilnehmenden müssen sich entsprechend vorbereiten, kleiden und vorsichtig verhalten. Die Anbieterin übernimmt insbesondere keine Haftung für Gefahren, die beim Aufenthalt im Wald auftreten können.
Gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen sind der Anbieterin bei der Kursanmeldung oder spätestens vor Kurs- oder Ausbildungsbeginn zu melden. Dies gilt insbesondere für psychische Erkrankungen und Medikation, sowie für Allergien und Herz-Kreislauf-Beschwerden. In diesen Fällen tragen die Teilnehmenden die Verantwortung, die Teilnahme an der Veranstaltung mit einer medizinischen Fachperson vor dem Besuch der Veranstaltung abzuklären. Allfällig nötige Notfallmedikamente sind von den Teilnehmenden selbst zur Veranstaltung mitzubringen.
Die Anbieterin verpflichtet sich, Personendaten von Kund*innen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Sie bearbeitet die von den Kund*innen übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages und zur Übermittlung an allfällige Leistungserbringer für die gebuchten Veranstaltungen. Die Teilnehmenden erklären sich mit diesen Datenbearbeitungen und - bekanntgaben einverstanden.
Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte in Winterthur vereinbart.
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
Winterthur, 1. Juli 2024